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Ausbildung "Mittlerer Allgemeiner Verwaltungsdienst"

Haben Sie Interesse an einer vielseitigen und verantwortungsvollen Tätigkeit in der Landesverwaltung Brandenburg? Verfügen Sie über die Fachoberschulreife, den Abschluss einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand oder die Berufsbildungsreife, den erfolgreichen Besuch einer Hauptschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand sowie eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis? Sind Sie politisch interessiert und verfügen über ein gutes Allgemeinwissen?

Dann bewerben Sie sich als Regierungssekretäranwärter oder -anwärterin für die Laufbahnausbildung im mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst. Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt in Königs Wusterhausen.

Bewerbung
Eine Bewerbung zum Ausbildungsbeginn 1. September 2025 wird voraussichtlich ab Mitte Juli 2024 möglich sein. Für die in diesem Jahr beginnende Ausbildung können keine Bewerbungen mehr entgegengenommen werden.

Berufsbild

Als Beschäftigte/r des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes sind Sie in der gesamten unmittelbaren und mittelbaren Verwaltung einsetzbar. Aufgrund der generalistischen Ausrichtung der Ausbildung und der dort vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten bilden Sie das Grundgerüst des Personals auf allen Ebenen innerhalb der Landesverwaltung (bspw. in den Ministerien oder den nachgeordneten Behörden, Einrichtungen und Betrieben).

Sie wirken landesweit mit an Genehmigungs-, Vollzugs- und Beratungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, u. a. in den Bereichen:

  • Soziales
  • Wirtschaft
  • Umweltschutz
  • Verbraucherschutz
  • Innere Sicherheit
  • Bildung
  • Infrastruktur

Daneben kommen klassische Querschnittsbereiche wie

  • Personal
  • Organisation
  • Haushalt

in Betracht.

Die anspruchsvollen und vielseitigen Aufgaben gehen einher mit guten Entwicklungschancen in der Landesverwaltung.

Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung ist praxisnah orientiert. Sie besteht aus fachtheoretischen und berufspraktischen Ausbildungsabschnitten und beinhaltet u.a. folgende Themen:

Verwaltungsorganisation und Arbeitsabläufe

  • Organisation und Geschäftsverkehr
  • Informationsverarbeitung

Recht und Rechtsanwendungen, insbesondere

  • Methodik und Technik der Rechtsanwendung
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Polizei-, Ordnungs- und Kommunalrecht
  • Staats-, Verfassungs- und Europarecht

Personalangelegenheiten

  • Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht
  • Personalwesen
  • Reisekosten und Trennungsgeld

Wirtschaft / Verwaltungswirtschaft

  • Haushaltswesen
  • Vergaberecht, Zuwendungsrecht

Wahlpflichtfächer

  • Polnisch oder Verwaltungsenglisch

Abschluss der Ausbildung

Mit Bestehen der Laufbahnprüfung erwerben Sie die Anerkennung der Laufbahnbefähigung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst im Land Brandenburg.

Das Land Brandenburg bildet bedarfsgerecht, d.h. entsprechend der sich abzeichnenden Personalbedarfe aus. Sie haben daher gute Aussichten auf eine Übernahme in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis mit dem Land Brandenburg.

Ob Sie bei einer Übernahme im Beamtenverhältnis auf Probe oder im Beschäftigtenverhältnis eingestellt werden, entscheidet jede Dienstelle eigenständig. Ein gesetzlicher Anspruch auf Verbeamtung besteht nicht.

Umfang und Qualität der Ausbildung sichern Ihnen eine große Verwendungsbreite im öffentlichen Dienst. Darüber hinaus stehen Ihnen in der Allgemeinen Verwaltung des Landes Brandenburg attraktive Arbeitszeit- und Arbeitsplatzmodelle zur Verfügung.

Ausbildungs- und Dienstorte

Die berufspraktische Ausbildung gliedert sich in mindestens drei Praktika. Ausbildungsschwerpunkte sind die Bereiche Verwaltungsorganisation und Arbeitsabläufe, Recht und Rechtsanwendung, Personalangelegenheiten und Wirtschaft sowie Verwaltungswirtschaft. Die Praktika sollen in verschiedenen Geschäftsbereichen und auf unterschiedlichen Ebenen der Landesverwaltung absolviert werden.

Eine Übersicht über die für diese Einsätze in Frage kommenden Ausbildungsorte ist in der beigefügten Karte zum Download (und dort als „Mittlerer allgemeiner Verwaltungsdienst“ gekennzeichnet) hinterlegt.

Nach Beendigung der Ausbildung kommt – in Abhängigkeit von den zu diesem Zeitpunkt bestehenden jeweiligen Einstellungsbedarfen – ein Einsatz an den in dieser Übersicht entsprechend dargestellten Dienststellen in Betracht.

Dienstorte

Allgemeine Anforderungen

Eine Tätigkeit im mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst erfordert bestimmte Schlüsselqualifikationen.

Folgende Anforderungen sollten Sie erfüllen:

  • Sie verfügen über ein gutes Allgemeinwissen und haben politisches Interesse.
  • Sie verfügen über ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen.
  • Sie haben Interesse an gesellschaftlichen Entwicklungen und können gut kommunizieren und kooperieren.
  • Sie sind in der Lage, sowohl eigenständig als auch im Team zu arbeiten.
  • Sie sind flexibel, belastbar und lernbereit.
  • Sie können Sachverhalte erfassen und Lösungsvorschläge entwickeln.
  • Sie beherrschen die etablierten Office-Programme.

Einstellungsvoraussetzungen

Lebensalter
Einstellungshöchstaltersgrenze ist das vollendete 40. Lebensjahr (maximal 39 Jahre; gilt jedoch nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines).

Schulischer Abschluss
Sie verfügen über:

die Fachoberschulreife, den Abschluss einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannter Bildungsstand

oder

die Berufsbildungsreife, den erfolgreichen Besuch einer Hauptschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand sowie eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

Hinweis: Sollten Sie die den erforderlichen Abschluss noch nicht besitzen, sondern erst vor dem Einstellungszeitpunkt erwerben, ist zunächst das letzte vorliegende Zeugnis zu übersenden bzw. auf der Bewerbungsplattform hochzuladen.

Staatsangehörigkeit
Sie sind deutscher Staatsangehöriger oder besitzen die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), vgl. § 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG).

Gesundheitliche Eignung
Ihre gesundheitliche Eignung wird durch eine amtsärztliche Untersuchung bestätigt, die erst zum Ende des Auswahlverfahrens erfolgt. Die Kosten hierfür übernehmen wir.

Bekenntnis zum Grundgesetz und zur Landesverfassung Brandenburg, grundsätzlich keine Vorstrafen und kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren
Sie bieten die Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und in diesem Sinne für die Verfassung des Landes Brandenburg einzutreten.
Sie sollten grundsätzlich nicht vorbestraft sein und es sollte kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren anhängig sein.

Bewerbung

Ihre Bewerbung nehmen wir grundsätzlich nur online über unsere Bewerbungsplattform entgegen direkt über den Bewerben-Button.

Im Rahmen der Online-Bewerbung werden wir Sie zunächst um Angaben zu Ihrer Person sowie zu Ihren schulischen und beruflichen Qualifikationen bitten. Die Erstellung eines gesonderten Bewerbungsschreibens ist nicht erforderlich. Die Angaben, die zwingend für eine weitere Bearbeitung Ihrer Online-Bewerbung abgegeben werden müssen, sind mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Während des Bewerbungsvorgangs werden Sie an einigen Stellen gebeten, Nachweise beizufügen (z. B. Schulzeugnisse). Diese laden Sie bitte als eingescannte Dateien am Ende des Bewerbungsvorgangs hoch.

Nach 45 Minuten Inaktivität wird die Session geschlossen. In diesem Fall wäre der Vorgang erneut zu beginnen.

Nach Übersendung Ihrer Online-Bewerbung (Webformular einschließlich der hochgeladenen Anlagen) erhalten Sie – nach erfolgter Prüfung – per Mail eine Empfangsbestätigung. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Weitere Mitteilungen über den Fortgang Ihrer Bewerbung erhalten Sie auf dem Postweg oder per E-Mail.

Auswahlverfahren

Die Bewerberinnen und Bewerber, die zum Auswahlverfahren die zugelassen werden, erhalten eine Bestätigung des Eingangs ihrer Bewerbung (Eingangsbestätigung). In besonderen Einzelfällen kann auch eine vorbehaltliche Zulassung zum Auswahlverfahren erfolgen (vorbehaltlich des Erfüllens der Einstellungsvoraussetzung bis zum jeweiligen Stichtag).

Unmittelbar nach Beendigung der Bewerbungsfrist erhalten die zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber Informationen zum Ablauf des mehrstufigen Auswahlverfahrens.

1. Stufe – Schriftliches Auswahlverfahren (online)

Mit der Zulassung zum Auswahlverfahren ist zugleich die Zulassung zur 1. Stufe des Auswahlverfahrens verbunden. Diese Stufe besteht aus folgenden Komponenten:

  • Intelligenztest
  • Fragebogen zur Persönlichkeit

2. Stufe – Mündliches Auswahlverfahren

Zum mündlichen Auswahlverfahren werden die besten 150 Absolventen des schriftlichen Auswahlverfahrens zugelassen. Um Bewerberausfälle auszugleichen wird zudem eine Warteliste gebildet (bestehend aus den ca. 30 nächstgerankten Bewerberinnen und Bewerbern).

Das mündliche Auswahlverfahren dauert ca. eine Stunde und besteht aus folgenden Elementen:

  • Kurzvortrag zu einem vorgegebenen Thema
  • Persönliche Vorstellung
  • Strukturiertes Interview

Spätestens 14 Tage nach Beendigung des (gesamten) mündlichen Auswahlverfahrens erhalten die für eine Einstellung vorgesehenen Bewerberinnen und Bewerber ein Einstellungsangebot – zunächst telefonisch oder per E-Mail, nach Annahme des Angebotes dann dieses noch schriftlich.

Spätestens einen Monat nach Beendigung des (gesamten) mündlichen Auswahlverfahrens erhalten auch die restlichen Bewerberinnen und Bewerber eine Nachricht – entweder das Angebot eines Platzes auf der Warteliste (bestehend aus den 50 nächstgerankten Bewerberinnen und Bewerbern) oder eine Absage.

Status, Verdienst und Versicherung während der Ausbildung

Sollten Sie nach erfolgreichem Abschluss des Auswahlverfahrens für eine Stelle als Regierungssekretäranwärter oder -anwärterin ausgewählt werden, werden Sie mit Beginn der Ausbildung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen.

Sie führen die Amtsbezeichnung „Regierungssekretäranwärterin“ bzw. „Regierungssekretäranwärter“.

Als Beamter auf Widerruf sind Sie zur Teilnahme an sämtlichen theoretischen und praktischen Ausbildungsabschnitten sowie an sonstigen von uns bestimmten Lehrveranstaltungen verpflichtet.

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit dem Ablauf des Tages, an dem

  1. das Bestehen oder
  2. das endgültige Nichtbestehen der Laufbahnprüfung

bekannt gegeben worden ist. Aus dem Bestehen der Laufbahnprüfung ergibt sich kein automatischer Anspruch auf Übernahme. Da das Land Brandenburg allerdings nach Bedarf ausbildet, bestehen sehr gute Einstellungsmöglichkeiten.

Anwärterbezüge
Sie erhalten monatliche Bezüge in Höhe von gegenwärtig 1.520 € brutto (ggf. zzgl. Familienzuschlag) und vermögenswirksame Leistungen.

Versicherungen
Um Ihre Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie sich selbst kümmern. Sie haben die Möglichkeit sich privat zu versichern oder die pauschale Beihilfe in Anspruch zu nehmen. Informationen hierzu erhalten Sie unter anderem auf einem Informationsblatt der ZBB. Weitere sozialversicherungspflichtige Abgaben fallen für Sie als Beamtin/Beamter auf Widerruf nicht an.

Kontakt
Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK)
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
14467 Potsdam
Referat 16
laufbahnausbildung[at]mik.brandenburg[.]de
+49 331 866-2930

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Veröffentlicht am 17.11.2024

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