Fachkraft für Schutz und Sicherheit (inkl. Rettungssanitäter)
Beginn:
23.06.2025 Noch Plätze frei!
Dauer:
24 Monate inkl. Praktikum
Form:
Vollzeit
Zeiten:
Mo-Di 8-16 | Mi-Do 8-15 | Fr 8-13
Prüfung:
Kammerprüfung
Die Kammerprüfung ist eine externe Prüfung, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen wird. Das Prüfungszeugnis ist somit ein öffentlich anerkannter Leistungsnachweis.
Abschluss:
Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK)
In einem Satz
Ausgebildete Fachkräfte für Schutz und Sicherheit verfügen über alle Kompetenzen, die zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung notwendig sind und können die Team- oder Einsatzleitung sowohl in privaten als auch öffentlichen Bereichen übernehmen. Sie planen und koordinieren Sicherheitseinsätze in allen Einzelprozessen und bewerten bzw. dokumentieren im Nachgang den Verlauf.
Weiterführende Infos
Inhalte
Die Inhalte der Ausbildung richten sich nach dem Rahmenlehrplan sowie die Verordnung der Berufsausbildung Fachkraft für Schutz und Sicherheit.
Die Ausbildungsinhalte werden in Lernfeldern bearbeitet und enthalten folgende Themenschwerpunkte:
- IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
- Rechtsgrundlagen (öffentliches und privates Recht, Arbeitsrecht, Umweltrecht, Dienstkunde)
- Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutz
- Allgemeiner Brandschutz
- Erste Hilfe / Sanitätsausbildung
- Brandschutzhelfer
- Sicherheitstechnik
- Geld- und Werttransport
- Psychologie/Einsatzpsychologie
- Krisenmanagement/Notfallmanagement
- Kontrolldienst im ÖPNV
- Bedrohungslagen
- Waffenlose Selbstverteidigung
- Waffen- und Schießausbildung u. a. (einsatzbezogen, zielführend, Komplexausbildungen)
- Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG
- Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsdienstleistungen
- Organisation von Geschäftsprozessen
- Recht in der Sicherheitswirtschaft
- Dienstkunde
- EDV-Grundlagen
- Marketing
- Englisch für Sicherheitskräfte
- Rettungssanitäter/Rettungshelfer gem. RDG Rechtsgrundlagen Berufskunde Grundlagen der Anatomie und Physiologie Krankheitslehre Hygienelehre Beurteilung von Kranken und Verletzten Grundlagen der allgemeinen Notfallmedizin spezielle Notfallmedizin Organisation und Einsatztaktik Maßnahmen der Ersten Hilfe erweiterte medizinische Maßnahmen Einführung in das Klinikpraktikum Fallpraktische Übungen Prüfungsvorbereitung Prüfung zum Rettungshelfer/Rettungssanitäter
- Prüfungsvorbereitung
- IHK-Berufsabschlussprüfung
Voraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder entsprechende Kenntnisse oder
- abgeschlossene Berufsausbildung oder
- mehrjährige Berufserfahrung oder
- mehrjährige Bundeswehrdienstzeit
sowie
- Führungszeugnis ohne Eintrag
- Eignung gemäß Waffengesetz
- Mindestalter: 21 Jahre
- Deutsch in Wort und Schrift
- Schichtfähigkeit und -bereitschaft
- körperliche Eignung
- gültige Tetanus und Hepatitis A+B-Impfung
- Nachweis über vollständige Coronaschutzimpfung oder Genesung oder
- ärztlicher Nachweis, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist
- ärztliches Attest über die körperliche Eignung für eine Tätigkeit als Rettungssanitäter
Praktikum
Sie absolvieren 2 Praktika (1 Praktikum im Sicherheitsgewerbe, 1 Praktikum im Rettungsdienst - davon je 4 Wochen Klinik und Lehrrettungswache)
Fördermöglichkeiten
- Bildungsgutschein Mit einem Bildungsgutschein fördert das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit u.a. Personen, die arbeitssuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Weitere Infos
- Berufliche Rehabilitation (DRV) Die Deutsche Rentenversicherung vergibt verschiedene Förderleistungen für Personen, die gesundheitlich eingeschränkt waren oder sind und nicht im alten Beruf arbeiten können. Weitere Infos
- Qualifizierungschancengesetz Eine geförderte Weiterbildung trotz Beschäftigung ist unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Qualifizierungschancengesetz möglich. Hier beantragt der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit die Förderleistung und stellt den Arbeitnehmer für den Theorieunterricht frei. Weitere Infos
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr fördert ausscheidende Soldaten (SaZ) beim Übergang in einen Zivilberuf. Üblicherweise werden die kompletten Lehrgangsgebühren übernommen. Weitere Infos
- Weiterbildungsgeld Das monatliche Weiterbildungsgeld (150 EUR) bzw. den Bürgergeld-Bonus (75 EUR) gibt es ab 01.07.2023 für Personen, die Bürgergeld beziehen und eine Umschulung oder Weiterbildung absolvieren. Weitere Infos
- Weiterbildungsprämie Das Beste zum Schluss gibt es mit der Weiterbildungsprämie. Diese erhalten Umzuschulende für die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung und wird vom zuständigen Jobcenter/Agentur für Arbeit gutgeschrieben. Weitere Infos
Wir beraten Sie gerne
Zusatzleistungen
- Jobvermittlung für Absolventen Die AGSM vermittelt Absolventen bei Bedarf an Arbeitgeber innerhalb des Kooperationsnetzwerks. Weitere Infos
Zielgruppe
- Berufseinsteiger ohne Berufsabschluss mit anderen anerkannten Voraussetzungen oder
- Interessenten mit Berufsabschluss, die sich beruflich neu-/ umorientieren möchten oder mit mehrjähriger Bundeswehrdienstzeit oder
- Beschäftigte mit langjähriger Berufserfahrung im Sicherheitsgewerbe ohne anerkannten Abschluss, die eine berufliche Weiterentwicklung anstreben oder
- Studienabbrecher.
Gemeinsam ans Ziel
In einem ausführlichen Beratungsgespräch erfahren Sie alles über Ihr gewünschtes Ausbildungsziel, wir besprechen die Rahmenbedingungen und beantworten all Ihre Fragen. Selbstverständlich erhalten Sie von uns schriftliches Informationsmaterial zum Kurs (ggf. Materialbedarf, Schulinfos) sowie alle für eine Kostenförderung notwendigen Unterlagen.
Während Ihres Lehrgangs steht Ihnen immer ein Ansprechpartner zur Seite - bis zu dem Tag, an dem Sie Ihr Zertifikat in den Händen halten.
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