IT-Technikerin/IT-Techniker im Rechenzentrum (m/w/d)
13.09.2024, Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Berlin
IT-Technikerin/IT-Techniker im Rechenzentrum (m/w/d)
Aufgaben
Ihr neues Aufgabengebiet beinhaltet folgende spannende Tätigkeiten: Sie übernehmen die Installation von IT-Hardware-Komponenten (wie Server verschiedener Bauarten, Switches, Firewalls, etc.) im Rechenzentrum. Zudem sind Sie zuständig für die Netzwerk- und Stromverkabelung der IT-Hardware-Komponenten. Die Dokumentation der installierten IT-Hardware-Komponenten in einem RZ-Infrastrukturmanagementtool (aktuell FNT Command) gehört ebenfalls zu Ihren Aufgaben. Sie übernehmen außerdem die Entgegennahme von gestellten Aufträgen über das IT-Servicemanagement (ITSM).
Qualifikationen
Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit einschlägigem IT-Bezug. Oder: Sie verfügen über nachgewiesene, gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im entsprechenden Berufsbild von mindestens 3 Jahren. Oder: Sie befinden sich als Beamtin/Beamter in der Laufbahn des mittleren Dienstes in der BesGr. A 6m bis A 8 BBesO BBesO. Sie verfügen über erste Erfahrungen im Rechenzentrums- und Hardwareumfeld. Zudem besitzen Sie Kenntnisse in der Installation und Verkabelung von IT-Hardware-Komponenten. Kenntnisse im IT-Servicemanagement (ITSM) bringen Sie ebenfalls mit. Außerdem verfügen Sie über Kenntnisse in der Organisation des Rechenzentrumsbetriebes. Sie besitzen gute Kenntnisse im Umgang mit den Microsoft Office Produkten. Kenntnisse in der IT-Sicherheit bringen Sie ebenfalls mit. Sie zeigen Initiative und übernehmen Eigenverantwortung. Sie erledigen Ihre Aufgaben gewissenhaft. Kommunikationsfähigkeit ist für Sie selbstverständlich. Sie verfügen über Belastbarkeit und Stressresistenz. Kooperations- und Teamfähigkeit runden Ihr Profil ab. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihre Bereitschaft zu Dienstreisen und Rufbereitschaft. Weiterhin sind Sie im Besitz eines Führerscheins und erklären Ihre Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen. Zudem stimmen Sie einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu.
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