Leitung des Fachbereichs Personalmanagement (m/w/d)
Pankow als bevölkerungsreichster Bezirk hat einen erhöhten Personalbedarf und sucht engagierte Kolleginnen und Kollegen, um den künftig steigenden Herausforderungen gewachsen zu sein. Als öffentlicher Arbeitgeber bietet das Bezirksamt Pankow ein breites Spektrum an Tätigkeiten und Karrierechancen. Da sich die Vielfalt unserer Bevölkerung auch in der Pankower Verwaltung widerspiegeln soll, freuen wir uns auf Bewerbungen aus allen Bevölkerungsgruppen. Bewerben Sie sich jetzt - nutzen Sie Ihre Chance!
Das Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. Finanzen, Personal, Kultur und Wirtschaft, OE Steuerungsdienst, Finanzen und Personal, Fachbereich Organisation - Stellenbewertung, sucht ab sofort, unbefristet, eine
Leitung des Fachbereichs Personalmanagement (m/w/d)
Kennziffer: 012-3307-2025
Entgeltgruppe: E14, Teil I der Entgeltordnung, Anlage A zum TV-L (Bewertungsvermutung)
Vollzeit mit 39,4 Wochenstunden (Teilzeitbeschäftigung ist möglich)
Geplanter Einsatzort: Bürodienstgebäude Rathaus Pankow, Breite Str. 24a-26, 13187 Berlin
Hinweis:
Es ist von einer Bewerbung der derzeit mit den Aufgaben betrauten Dienstkraft auszugehen.
Als Leitung des Fachbereichs Personalmanagement in der Organisationseinheit Steuerungsdienst, SE Finanzen und Personal sind Sie unter anderem verantwortlich für die Leitung der Bereiche Personalentwicklung, Gesundheitsmanagement, Wissensmanagement, Aus- und Fortbildung, Personalgewinnung/Bewerberbüro sowie für das Change Management.
Ihr Arbeitsgebiet umfasst u. a.:
- die Leitung des Fachbereichs Personalmanagement in der OE Steuerungsdienst, SE Finanzen und Personal
- die Steuerung, Umsetzung und Begleitung von Maßnahmen in allen Aufgabenfeldern des Personalmanagements und der dem Fachbereich obliegenden Aufgaben
- die Fachliche Beratung der politischen Entscheidungsträger, der Führungskräfte und Büroleitungen unter Berücksichtigung bezirksspezifischer Erfordernisse sowie Entwicklung von Arbeitshilfen und -anweisungen in allen Aufgabenfeldern des Fachbereichs
- die federführende Begleitung und inhaltliche Ausgestaltung sowie Nachbereitung des bezirklichen Personalmanagementausschusses und weiterer Workshops
- die Vertretung der Dienststelle in internen, bezirksübergreifenden und landesweiten Arbeitsgruppen respektive Gremien
Formale Anforderungen:
- erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom (Uni)/Master) öffentliche Verwaltung (Public Administration), Verwaltungswissenschaften, Betriebswirtschaft, Sozialwissenschaften, Erziehungswissenschaften oder vergleichbare Studiengänge/-richtungen mit Bezügen zum Themenkomplex Personalmanagement oder vergleichbare Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen sowie
- Erfahrungen in der Personalführung
- mehrjährige praktische Erfahrung im Themenkomplex Personalmanagement
Fachliche Anforderungen
- Kenntnisse der strategischen und operativen Personalentwicklung und -auswahl, der Instrumente und Möglichkeiten des Gesundheitsmanagements und des Wissensmanagements sowie der einschlägigen Rahmenregelungen und Vorschriften im Land Berlin (z.B. RDV Personalmanagement, Ausbildung und Gesundheitsmanagement)
- Praktische Erfahrung im Themenkomplex Personalmanagement
- Kenntnisse des Antidiskriminierungsrechts und entsprechender Fördergesetze (AGG, LADG, VV Inklusion behinderter Menschen, PartMigG, LGG, LGBG, UntSexIdGlG etc.)
- Kenntnisse im Projektmanagement sowie der Gestaltung und Moderation von Entwicklungs- und Beratungsprozessen
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Führungs- und Leitungstätigkeit
- Kenntnisse über die Rechte der Beschäftigtenvertretungen (PersVG, LGG, SGB IX)
Außerfachliche Anforderungen:
- auch unter schwierigen Bedingungen engagiert arbeiten, den Handlungsrahmen ausfüllen, aktiv Wissen und Erfahrungen einbringen sowie sich auf neue Aufgaben einstellen und neue Kenntnisse erwerben
- sich personen- und situationsbezogen austauschen
- die Potenziale und Motive der Beschäftigten erkennen, erhalten und so fördern, dass ein optimales Verhältnis zwischen den Bedarfen und Zielen der Organisation und den Bedarfen und Zielen der Beschäftigten entsteht
- die gesetzliche Verpflichtung zur Förderung von Frauen und Gleichstellung aus § 3 Abs. 1 LGG im Umgang mit weiblichen Beschäftigten anwenden (Frauenförderkompetenz)
- das eigene Verhalten reflektieren, Stärken und Grenzen realistisch einschätzen sowie sich persönlich und fachlich motivieren und weiterentwickeln
- vorausschauend planen, strukturieren und entsprechend agieren
- das Denken und Handeln auf ein gewünschtes Ziel hin ausrichten und die erforderlichen Ressourcen effizient einsetzen
- zeitnahe und nachvollziehbare Entscheidungen treffen und dafür Verantwortung übernehmen
- auch unter schwierigen Bedingungen überlegt agieren
- unabhängig von Beziehungsaspekten im Sinne der Sache und des Auftrags in eigener Regie handeln
- sich konstruktiv respektvoll mit anderen auseinandersetzen und partnerschaftlich zusammenarbeiten, Konflikte erkennen und tragfähige Lösungen anstreben
- die Arbeit als Dienstleistung für die externe und interne Kundschaft begreifen
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Menschen (u.a. hinsichtlich Lebensalter, Geschlecht, Behinderung, Migrationsgeschichte, Religion, sexueller und geschlechtlicher Identität, chronischer Krankheit, sozialem Status, Sprache) wahrnehmen, in der Aufgabenwahrnehmung berücksichtigen, bestehende Barrieren abbauen und einen diskriminierungsfreien und wertschätzenden Umgang pflegen
- gem. § 3 Abs. 4 PartMigG bei Vorhaben, Maßnahmen und Programmen die Auswirkungen auf Personen mit und ohne Migrationsgeschichte beurteilen und ihre Belange berücksichtigen, die durch Diskriminieru
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