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Widerspruchsbearbeitung Corona-Soforthilfen in schwierigen Fällen

400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gestalten täglich die Rahmenbedingungen für die Berliner Wirtschaft und fördern das Dienstleistungs- und Industriegewerbe. Unternehmen sollen im globalen Wettbewerb bestehen und wachsen, neue Firmen und Arbeitsplätze für den Standort Berlin gewonnen werden. Eine moderne Energiepolitik sowie die digitale Transformation zählen hierbei ebenso dazu, wie die Schaffung attraktiver Gewerbe- und Industriestandorte.
Wir suchen Sie (m/w/d) zum Juni 2025 für das Aufgabengebiet IV D 51:

Widerspruchsbearbeitung Corona-Soforthilfen in schwierigen Fällen

Kennzahl 24/77 b
Besoldungsgruppe/Entgeltgruppe: E11
Vollzeit mit 39,4 Wochenstunden
befristet
Ihr Arbeitsgebiet umfasst:
Coronahilfen Widerspruchsbearbeitung - Ihr Sprungbrett in die Wirtschaftsförderung Nach Jahren des wirtschaftlichen Aufschwungs wurden die Stadt Berlin und ihre Bürger hart von der Corona-Pandemie getroffen. Dies hatte auch besonders schwere Folgen für die Berliner Wirtschaft, die wie nirgendwo sonst in der Bundesrepublik vom zwischenmenschlichen Miteinander und dem gemeinsamen Zusammenwirken vieler verschiedener Menschen geprägt ist. Diese wirken auch heute - fünf Jahre nach der Pandemie - noch nach.
So mussten viele Menschen pandemiebedingt ihre beruflichen Tätigkeiten einstellen oder Betriebe, vor allem im Gastronomie-, Event- und Kulturbereich, schließen. Dies hat dazu geführt, dass die Betroffenen aufgrund fehlender Umsatzerlöse ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen konnten und so weitere Menschen und Unternehmen in Bedrängnis gerieten.
Das Land Berlin und der Bund haben hier zur Unterstützung der Berliner Wirtschaft in über 487.000 Verwaltungsverfahren schnell gehandelt und in großem Umfang Soforthilfen von über 7 Mrd. Euro gewährt und so tausende Arbeitsplätze gesichert und Existenzen gerettet.
Das in der Bundesrepublik Deutschland bewährte Rechtssystem verlangt es jedoch, dass auch in der Corona-Krise die Einhaltung von Recht und Gesetz und insbesondere die programmspezifischen Anforderungen sichergestellt bleiben.
Hierbei sich ergebende Bewilligungen, Ablehnungen oder aber auch Rückforderungen von Corona Hilfen sind den Betroffenen entsprechend zu erklären, wenn sie die Entscheidung im ersten Schritt noch nicht nachvollziehen können und deshalb Widerspruch eingelegt haben.
Zur Bewältigung dieser anspruchsvollen Aufgabe sucht die Berliner Wirtschaftsverwaltung engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in einem zu diesem Zweck im Februar 2021 neu gegründeten, agilen Arbeitsbereich, in einem lösungsorientierten Umfeld, mit hoher Eigenverantwortung und mit modernen Arbeitsmethoden den ihnen übertragenen Aufgaben widmen.
Mit Ihrer Mitarbeit können Sie aktiv dazu beitragen, die Stadt Berlin und ihre Unternehmen durch die Bewältigung der Folgen einer Krise historischen Ausmaßes zu führen und dabei selbst einmalige menschliche und fachliche Erfahrungen gewinnen, die Sie in ihrem beruflichen Leben erheblich voranbringen werden. Dies umfasst vor allem auch die Erlangung einer langfristigen, beruflichen Perspektive in der staatlichen Wirtschaftsförderung im gehobenen öffentlichen Dienst des Landes Berlin.
Dazu gehört, dass Sie:

  • Sachverhalte im Widerspruchsverfahren ermitteln;
  • Sachverhalte rechtlich würdigen;
  • mit den Ausgangsbehörden, Antragstellenden, Rechtsanwälten, Banken etc. kommunizieren;
  • Stattgabe- bzw. Abhilfezuschriften bei begründeten Widersprüchen erstellen;
  • Widerspruchsbescheide einschließlich der Kostengrundentscheidung und Entscheidung über die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten erlassen;
  • Stellungnahmen zu Widerspruchsangelegenheiten für die Vorgesetzten erstellen;
  • Stellungnahmen zu gerichtlichen Verfahren erstellen;
  • eine große Menge an Verfahren sukzessive und systematisch abarbeiten.

Das mit den Aufgaben befasste Team besteht aus sieben Personen mit überwiegend juristischem Hintergrund. Sie haben in diesem Kontext die Möglichkeit, das Team mit Ihren Kompetenzen zu stärken und damit eine wichtige Funktion zu übernehmen.
Bei allen Arbeitsschritten werden Sie sowohl einzeln als auch im Teamverband fachlich und methodisch unterstützt und gefördert. Insbesondere die praktische Anwendung juristischer Arbeitstechniken und die rechtliche Entscheidungsfindung sind Teil des Einarbeitungskonzepts, sodass Sie schnell Fuß in der behördlichen Arbeit fassen können.
Hierbei wird ein besonderer Wert auf eine breite Einsatzfähigkeit in der regulären Berliner Wirtschaftsförderung gelegt, sodass perspektivisch auch unbefristete Aufgaben übernommen werden können. Diese Weiterentwicklung ist seit Gründung des Teams im Jahr 2021 bereits bei mehreren Teammitgliedern erfolgreich vollzogen worden.

Sie bringen mit

Formale Anforderungen (bitte beachten Sie, dass diese Ausschlusskriterien sind):
Für die Einstellung im Beschäftigungsverhältnis benötigen Sie einen mit einem Bachelor oder vergleichbarer Qualifikation abgeschlossener Studiengang der Fachrichtung Wirtschafts-, Rechts- oder Verwaltungswissenschaften oder Abschluss des Verwaltungslehrgangs II.

Sofern Sie diese erfüllen, sind folgende Kenntnisse wünschenswert:

  • Kenntnisse des Verwaltungsrechts,
  • Kenntnisse des Verwaltungsverfahrensrechts,
  • Kenntnisse des Zuwendungsrechts.

Darüber hinaus sind die folgenden praktischen Erfahrungen wünschenswert:

  • Verwaltungserfahrung,
  • Erfahrungen in der Widerspruchsbearbeitung.

Des Weiteren bringen Sie folgende außerfachliche Kompete
...
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Unbefristet, Vollzeit

Veröffentlicht am 12.02.2025

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